
Änderungen im GEG und BEG
Am 8.9.2023 hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG), sowie Eckpunkte für die künftige Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verabschiedet.
Diese neuen Richtlinien werden ab dem 1.1.2024 in Kraft treten.
Es wird vorgesehen, dass spätestens ab 2028 die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien für alle neuen Heizungen verbindlich sein soll.
Bisherige Zuschussförderungen der energetischen Sanierungsschritte in den BEG-Einzelmaßnahmen, sowie zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen bleiben erhalten.
Wir berichten fortlaufend über die Änderungen im GEG und BEG.
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Ihr C und K Energiemanagement Team