Änderungen in dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF)
Seit dem 1. Juni 2023 läuft das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) bei der KfW.
Nun soll es ab dem 16. Oktober Änderungen in dem Programm geben.
Das Programm bezieht sich auf den Bau oder Erwerb eines neugebauten Wohngebäudes. Das Wohngebäude muss jedoch in den Klassen „Klimafreundlicher Neubau“ oder Klimafreundlicher Neubau – mit QNG“ gebaut werden.
Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden.
Die Jahreseinkommensgrenze, von 60.000€ pro Haushalt mit einem Kind, wird auf 90.000€ pro Haushalt mit einem Kind angehoben. Je weiteres Kind wird die Einkommensgrenze um 10.000€ erhöht.
Auch die Summe, der von der Zahl der Kinder abhängigen, Kredithöchstbeträge wird um bis zu 35.000€ angehoben.
Das Programm richtet sich an Haushalte und Personen, die zu mindestens 50% (Mit-) Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Es muss mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind im Haushalt gemeldet sein, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Ebenso darf das Kind, zum Zeitpunkt des Antrags, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gerne beraten und unterstützen unsere Energieberater und Auditoren Sie bei ihrem Klimafreundlicher Neubau, aber auch bei vielen anderen Projekten im Bereich Neubau und Sanierung.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch von Montag – Donnerstag von 8:00 – 15:00 Uhr.
Ihr C und K Energiemanagement Team