Das BAfA fördert, im Programm „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“, den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung. Ebenfalls wird die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gefördert.

Gefördert werden können:
• Solarkollektoranlagen
• Biomasseheizungen in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
• Wärmepumpen
• Stationäre Brennstoffzellenheizungen mit grünem Wasserstoff oder Biomethan
• Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
• Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
• Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
• Maßnahmen zur Visualisierung des Ertragse erneuerbarer Energien

Es werden keine Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden gefördert. Ebenso werden keine gebrauchten Anlagen oder Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen gefördert.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000,00 €. Die förderfähigen Kosten sind jedoch auf maximal 60.000,00 € je Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Insgesamt werden maximal 600.000,00 € förderfähige Kosten pro Gebäude gefördert.

Der Fördersatz für Maßnahmen zur Wärmeerzeugung beträgt mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben. Der genaue Fördersatz hängt von der gewählten Anlagentechnik ab.

Bei Fragen zu förderfähigen Sanierungsmaßnahmen dürfen Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Sie erreichen uns per Email oder telefonisch von 8:00-15:00 Uhr.

Ihr C und K Energiemanagement Team