Ein Energieausweis für ein Objekt ist Pflicht, wenn das Haus verkauft oder vermietet werden soll.

Bereits in der Immobilienanzeige muss auf den Energieausweis verwiesen werden.

Dieser ist schon bei der ersten Besichtigung dem potenziellen Käufer oder Mieter vorzulegen und bei Vertragsschluss in Kopie oder als Original auszuhändigen.

Mit einer, in neun Effizienzklassen aufgeteilten, Farbskala gibt der Energieausweis auf dem ersten Blick bereits einen Überblick auf den energetischen Zustand eines Hauses. Er liefert Hinweise auf Einsparpotentiale und Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, um das Haus energieeffizienter zu gestalten.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises.

Zum einen gibt es den Verbrauchsausweis, welcher auf Grundlage des Verbrauchs für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre berechnet wird. Dieser wird anhand der Angaben der Bewohner erstellt und ist somit abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten.

Zum anderen gibt es den Bedarfsausweis. Hier wird das Objekt genauer unter die Lupe genommen. Anhand vom Zustand der Außenwände, Fenster und des Daches, sowie des Standes der Heizung und Haustechnik, wird der reelle Bedarf des Hauses errechnet. Er ist somit unabhängig vom Nutzungsverhalten.

Welchen der beiden Ausweise benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Für Immobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen gilt der Bedarfsausweis.

Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ab Baujahr 1977 und Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, gilt Wahlfreiheit bei der Erstellung eines Energieausweises.

Gebäude, sie unter Denkmalschutz stehen benötigen keinen Energieausweis.

Gerne erstellen wir einen Energieausweis für Ihre Immobilie oder beraten Sie zu energetischen Sanierungsmaßnahmen, um Ihr Gebäude energetisch auf einen effizienteren Stand zu bringen.

Kontaktieren Sie und gerne per E-Mail oder telefonisch von Montag – Donnerstag von 8:00 – 15:00 Uhr.

Ihr C und K Energiemanagement Team

Beitrag: Beispiel Teilweiser Bedrafsausweis